Eine Brandsicherheitswache ist eine Wache durch Feuerwehr oder geschultes Personal zur Brandverhütung und -bekämpfung bei besonderen Risiken. Eine Brandsicherheitswache wird gemäß §37 Abs. 1 VSVO bei Veranstaltungen mit brandgefährlichen Mitteln (z.B. Feuer, Pyrotechnik) oder bei mehr als 1.000 Personen benötigt. Auch Betriebsgenehmigungen können eine Brandsicherheitswache vorschreiben.
Der Aufwand für die Brandsicherheitswache wird speziell auf Ihre Veranstaltung zugeschnitten. Die Kosten richten sich nach der aktuellen Tarifordnung des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne vorab ein unverbindliches Angebot.
Bitte informieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie für Ihre Veranstaltung eine Brandsicherheitswache benötigen.
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